Leistungsspektrum

Ich berate in Hannover und bundesweit hauptsächlich Unternehmen, Institutionen, Behörden sowie interne und externe Datenschutzbeauftragte zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Die Anforderungen auf diesem Gebiet sind in den vergangenen Jahren immer umfangreicher und komplexer geworden. Neue Herausforderungen ergeben sich zudem durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 gilt.

Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt der betroffenen Person umfangreiche Rechte, insbesondere auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und Schadensersatz (Art. 82 DSGVO). Die Voraussetzungen dieser Rechte müssen sorgfältig geprüft werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung statuiert zudem eine Vielzahl von Informations- und Nachweispflichten. Bei deren Umsetzung berate ich Sie gerne.

Ich berate Sie ferner zu der Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Ist dies der Fall, sind bei internen Datenschutzbeauftragten arbeitsrechtliche und bei externen Datenschutzbeauftragten vertragsrechtliche Fallstricke zu beachten. Bei der täglichen Arbeit eines Datenschutzbeauftragten ergeben sich zudem Fragen zu dem Inhalt seiner Aufgaben sowie zu seinen Rechten und Pflichten.

Die Einarbeitung als interner Datenschutzbeauftragter kann durchaus schwierig sein. Auf Wunsch coache ich Sie bei rechtlichen Fragen.

Die Daten der eigenen Kunden sind für jedes Unternehmen besonders wichtig. Ich berate Sie, ob und wie Kundendaten verarbeitet werden können. In diesem Kontext sind auch die Stichwörter Adresshandel und Werbung zu nennen.

Nicht nur die Kunden, sondern auch die Mitarbeiter sind von zentraler Bedeutung für ein Unternehmen. Der Beschäftigtendatenschutz ist ein vielschichtiges Thema. Dies beginnt bereits vor der Einstellung eines Mitarbeiters beim Umgang mit Bewerberdaten, Eignungstests und ärztlichen Untersuchungen. Nach der Einstellung müssen die Folgen der dienstlichen und ggf. privaten Nutzung von Telefon, Internet und E-Mail beurteilt werden. Das Gleiche gilt für die Archivierung von E-Mails. Die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen und anderen Methoden zur Aufdeckung von Straftaten am Arbeitsplatz sollten vor ihrer Anwendung sorgfältig rechtlich geprüft werden. Ich berate Sie zudem bei der Formulierung von Betriebsvereinbarungen zu datenschutzrechtlichen Fragen.

Die Datenschutz-Grundverordnung macht für die gemeinsame Verantwortlichkeit und die Auftragsverarbeitung konkrete Vorgaben, die beachtet werden müssen. Bei deren Umsetzung bin ich Ihnen gerne behilflich.

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist komplex. Auch hierbei helfe ich Ihnen gerne.

Beim internationalen Datentransfer greift die Datenschutz-Grundverordnung die bereits früher bestehenden Möglichkeiten auf, bringt aber auch Neuerungen. Ich berate Sie selbstverständlich auch zu dieser Thematik.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sowohl eine Überwachungs- als auch eine Beratungsfunktion. In beiden Fällen vertrete ich Sie gegenüber diesen staatlichen Institutionen.

Bei der Planung eines Projektes sollten die Vorgaben des Datenschutzes von vornherein beachtet werden, um teure Korrekturen oder ein Scheitern des Projektes zu vermeiden. Dabei stehe ich Ihnen mit meinem Rat zur Seite.